Unterstützung beim Genehmigungsverfahren für Röntgenfluoreszenz-Analysatoren
Das „Rundum-Sorglos-Paket"
Der Betrieb von Röntgenfluoreszenz-Analysatoren und Röntgenstrahlern ohne Bauartzulassung ist nach § 12 Strahlenschutzgesetz genehmigungspflichtig. Der Analysator darf erst betrieben werden, wenn Ihrem Unternehmen die gültige Genehmigung vorliegt. Gleiches gilt auch für andere Röntgenstrahler ohne Bauartzulassung.
Die behördliche Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Nutzen Sie daher unsere Erfahrungen und sparen Sie dadurch Zeit, Geld und Nerven.
Unser „Rundum-Sorglos-Paket" enthält:
- Umfassende Informationen über den Ablauf Ihres Genehmigungsverfahrens für Röntgenstrahler
- Behördenkontakte und Unterstützung beim Genehmigungsverfahren
Unsere erfahrenen Mitarbeiter klären alles Notwendige mit Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde. - Formular-Ausfüll-Service
Wir füllen die erforderlichen Vordrucke für Sie aus und erstellen alle notwendigen Anträge. Sie müssen nur noch unterschreiben. Auch die Einreichung der Unterlagen an die Genehmigungsbehörde übernehmen wir für Sie. - Hilfe bei speziellen Fragen
Unsere Mitarbeiter kümmern sich auch um individuelle Besonderheiten im Zusammenhang mit Ihrem Genehmigungsverfahren. - Beantragung der Fachkundebescheinigungen
- Erstellung Ihrer Strahlenschutzanweisung
Diese fertige Anweisung müssen Sie nur noch ausdrucken und unterschreiben. - Bei Fragen stehen wir Ihnen auch nach Erteilung der Genehmigung jederzeit gerne zur Verfügung.
Einfacher geht´s nicht: Überlassen Sie uns den Papierkram.
Wir sorgen für eine individuelle, problemlose Abwicklung Ihres Genehmigungsverfahrens.
Und das schnellstmöglich.